AG Straffälligenhilfe – unser Fachverband

Arbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe im Landgerichtsbezirk Ansbach

Wir helfen Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind………….

Wer sind wir

Die Arbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe im Landgerichtsbezirk Ansbach ist ein regionaler Zusammenschluss von Einrichtungen, Behörden und Institutionen unter der Rechtsträgerschaft des Vereins „Straffälligenhilfe-Netzwerk im Landgerichtsbezirk Ansbach e.V.“. Als Fachverband beraten wir den Verein in allen fachlichen Fragen. Die Arbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe im Landgerichtsbezirk Ansbach fördert die Kooperation, Koordination und Vernetzung sowie den Informationstausch zwischen Institutionen und Personen. Unsere Region ist die Stadt  Ansbach,  der Landkreis Ansbach und der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Insbesondere folgende Mitglieder sind im Bereich der Straffälligenhilfe derzeit tätig:

Offene Sozialarbeit / Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit
Streetwork
Gefängnisseelsorge/Soziale Dienste der JVA

Erlebnispädagogische Jugendarbeit

Ehrenamtliche StraffälligenbegleiterBewährungshilfe und Freie Straffälligenhilfe
Jugendgerichtshilfe / Jugendhilfe im Strafverfahren

Konzeption

 I. Vorwort – geschichtlicher Rückblick

Die Arbeitsgemeinschaft ist als Ergebnis des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes von 1953 anzusehen. In diesem Zusammenhang wurde die staatliche Bewährungshilfe etabliert, die aber nicht das gesamte Hilfsbedürfnis Haftentlassener abdecken konnte. Die Arbeitsgemeinschaft wurde unter der Rechtsträgerschaft der Inneren Mission (heute: Diakonisches Werk Ansbach e.V.), auf Initiative des damaligen Landgerichtspräsidenten Friedrichs in den 60-er Jahren gegründet und rekrutierte sich aus ehrenamtlichen Mitarbeitern aller Gesellschaftsschichten. Die Zielrichtung bestand darin, Haftentlassenen ohne zugeordnete staatliche Bewährungshilfe Hilfsangebote zu geben. Diese bestanden in erster Linie aus Einzelbetreuungen, welche ehrenamtliche Mitarbeiter leisteten. Darüber hinaus initiierte man Projekte, wie beispielsweise die Anmietung von Wohnraum, der wohnungslosen Haftentlassenen zur Verfügung gestellt werden konnte. In der Entwicklung der folgenden Jahre veränderte sich die Konzeption entsprechend dem gesellschaftlichen Wandel.

II. Struktur der AG

Die AG Straffälligenhilfe Ansbach ist ein regionaler Zusammenschluss von in der       Straffälligenhilfe tätigen Personen, Einrichtungen, Behörden und Institutionen. Die AG Straffälligenhilfe ist dem Verein „Straffälligenhilfe-Netzwerk im Landgerichtsbezirk Ansbach e.V.“ als rechtlichem Träger angegliedert. Der Verein tritt als beauftragte Institution in Erscheinung. Bis zum 31.7.2011 lag die Rechtsträgerschaft der AG beim Diakonischen Werk Ansbach. Am 1.8.2011 ist die Rechtsträgerschaft an den Verein übergegangen.

III. Mitglieder der Straffälligenhilfe

Personen, die im Bereich der Straffälligenhilfe im Rahmen eines ehrenamtlichen oder beruflichen Auftrags tätig sind: Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe / Jugendamt, Offene Sozialarbeit Diakonisches Werk, Gefängnisseelsorge etc.

IV. Zielgruppe

Von Haft bedrohte Personen,  Inhaftierte und Haftentlassene und deren Angehörige.

V. Ziele und Aufgaben

Die Arbeitsgemeinschaft fördert die Kooperation, Koordination  und Vernetzung  sowie den Informationsaustausch zwischen den beteiligen Institutionen und Personen.

Die AG  gibt Hilfestellung  bei  der  Integration  in die Gesellschaft im Sinne des Resozialisierungsgedankens. Straffälligenhilfe versteht sich als eine Ergänzung im Betreuungsnetz.

Insbesondere ergeben sich die folgenden Arbeitsschwerpunkte:  

  • Besuchsdienst in den Justizvollzugsanstalten
  • Allgemeine soziale Beratung und Unterstützung für Straffällige und deren Angehörige
  • Hilfen zum Ausgleich zwischen Täter und Opfer
  • Wohnprojekt
  • Förderung von Projekten im Sinne des Resozialisierungsgedankens (Bewerbungstraining, Familienseminare, pädagogische Maßnahmen etc.)
  • Gewinnung und Unterstützung von Ehrenamtlichen

VI. Organisation

Die Arbeitsgemeinschaft wird durch den 1. Vorsitzenden geleitet, Dieser ist      zuständig für die Organisation  der regelmäßig stattfindenden  Sitzungen. Der 1. Vorsitzende lädt zu den Treffen ein, erstellt die Tagesordnung und moderiert  die jeweiligen Sitzungen. Er wirkt darauf hin, dass notwendige Entscheidungen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft zu einem Beschluss geführt werden.

Der 1. Vorsitzende wird bei Abwesenheit durch den 2. Vorsitzenden vertreten.

Die Mitglieder treffen sich viermal im Jahr.

Die Vorsitzenden erstellen den Jahresbericht in Zusammenarbeit mit der AG und      pflegen den Kontakt zu den zuweisenden Gerichten.

Der 1. Vorsitzende oder eine von ihm benannte Person vertritt die AG – Straffälligenhilfe nach außen.

VII. Fortschreibung und Weiterentwicklung

Die Konzeption wird regelmäßig fortgeschrieben bzw. weiterentwickelt, um auf sich verändernde  Rahmenbedingungen und Anforderungen  reagieren zu können.

 Kontakt

Karsten Wagner, 1. Vorsitzender
Karlstr. 4, 91552 Ansbach,
E-Mail: Karsten.Wagner@lg-an.bayern.de
Tel: 0981-58181
Fax: 0981-58187

Peter Pfister, 2. Vorsitzender
Schernberg 28, 91567 Herrieden
E-Mail: Peter.Pfister@straffaelligenhilfe-ansbach.de
Tel: 09825/2729729
Mobil: 01525/2457047
Fax: 03212/7751963

Bastian ZapfGeschäftsführer